Umfassende Rechtsberatung zum Mietrecht
Wir kümmern uns darum, Ihre Interessen als Mieter und Vermieter zu vertreten und Sie gegen Ansprüche Dritter zu schützen.
Brauchen Sie einen Anwalt?
Wir bieten Ihnen kompetente Beratung in allen Rechtslagen.
Anwalt für Mietrecht
Rechtsstreitigkeiten zwischen Vermietern und Mietern haben in den letzten Jahren erheblich zugenommen. Auseinandersetzungen bezüglich der Mietwohnung sind aufgrund steigender Mieten, mangelnden Wohnraums und – auch Corona-bedingt – sinkender Einkünfte vieler Haushalte an der Tagesordnung.
Das Mietrecht ist aufgrund zunehmender Komplexität der mietrechtlichen
Gesetzgebung sowie entsprechender Gerichtsurteile oftmals schwer verständlich.
Hilfe bietet die Inanspruchnahme eines qualifizierten Rechtsanwaltes. Eine Beratung vor Abschluss eines Mietvertrages kann insbesondere dazu dienen, spätere gerichtliche und damit kostenintensive Auseinandersetzungen zu vermeiden.
Es zeigt sich nämlich in diesem Zusammenhang sehr häufig, dass Mietverträge lückenhafte und nicht eindeutige Regelungen enthalten, die folglich zu Auseinandersetzungen führen. Lassen Sie sich in unserer Kanzlei von Rechtsanwalt Hubert Arentz rund um das Thema Mietrecht beraten!
Wir helfen Ihnen auch gerne weiter, wenn bereits Probleme entstanden sind.
Wenn eine Beilegung des Streits auch mit anwaltlicher Unterstützung nicht möglich ist, übernehmen wir dann die Vertretung vor Gericht, ggf. mit Hilfe Ihrer Rechtsschutzversicherung oder mit Beantragung von Prozesskostenhilfe bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen.
Der auf Mietrecht spezialisierte Rechtsanwalt Hubert Arentz kann Ihnen unter anderem bei den folgenden Themen zur Seite stehen:
Mietverträge aufsetzen und prüfen
Mängel am Mietobjekt
Prüfung und Abwehr von unberechtigten fristlosen Kündigungen
Betriebskostenabrechnungen
Mietminderung wegen Feuchtigkeitsschäden, Heizungsausfall etc.
Räumungsklage
Kündigungen erstellen und durchsetzen
Überprüfung von Kündigungen wegen Eigenbedarf
Nebenkostenabrechnungen
Mietnomaden und Mietschulden
Vornahme und Prüfung von Mieterhöhungen